Der Beruf Bearbeiter bzw. Bearbeiterin für Gas- und Wasserinstallation
nach §66 BBiG / §42m HWO wird von behinderten Menschen ausgeübt. Das
Berufsbild wird vom Ein- bzw. Aufbau von Heizungs- und
Wasserversorgungsanlagen geprägt. Beim Bau, bei der Wartung und bei der
Instandsetzung der Heizungs- und Belüftungsanlagen, Bäder und sonstigen
versorgungstechnischen Anlagen helfen sie mit. Dabei übernehmen sie
Tätigkeiten wie das aufstellen von Badewannen, Duschkabinen und anderen
Sanitäranlagen, das montieren von Heizkesseln und das anschließen der
Wasserrohre. Zu ihren weiteren Aufgaben gehört das biegen und sägen der
Rohre, das schneiden von Gewinden und das verformen von Blechen sowie das
verbinden der Rohre aus Metall oder Kunststoff durch Verfahren wie
Schweißen, Kleben und Löten. Darüber hinaus bohren sie Mauerdurchbrüche,
schlagen Schlitze und demontieren Altanlagen.