Wer den Beruf Beamter bzw. Beamtin im mittleren Justizvollzugsdienst
ausübt arbeitet hauptsächlich in Justizvollzugsanstalten und in den
zugehörigen Verwaltungen. Das Berufsbild wird von der Gewährleistung des
sicheren Strafvollzugs geprägt. Sie beaufsichtigen die Gefangenen und
garantieren die Sicherheitsverwahrung im allgemeinen Vollzugsdienst. Wenn
sie im Werksdienst arbeiten übernehmen sie die Leitung von einem
Werkbetrieb, führen die berufliche Aus- und Weiterbildung der Gefangenen
durch oder unterweisen die Gefangenen in die Arbeitsfähigkeiten. Zu ihren
Aufgaben gehören zudem die Überwachung der Einhaltung der
Arbeitsschutzmaßnahmen und der Unfallverhütungsvorschriften, die
Zuteilung der Arbeitsgeräte, die Beurteilung von Verhalten und
Arbeitsleistung der Gefangenen sowie die Erstellung von Kalkulationen,
Abrechnungen und Jahresberichten. Zu ihren Tätigkeiten im
Verwaltungsdienst gehört unter anderem die Erstellung, Führung und Pflege
der Gefangenenakten, Personalakten, Karteien, Listen, Niederschriften und
Vorschriftensammlungen.