Ein Beamter und eine Beamtin - Deutsches Patentamt (höh. Dienst) finden
das geeignete Arbeitsumfeld beim Deutschen Patentamt und beim
Bundespatentamt. Das Berufsbild wird von der Überprüfung von
eingereichten Patenten und Gebrauchsmustern geprägt. zu ihren Aufgaben im
Patentwesen gehört die Prüfung der Formalien eines Patentantrags, die
schriftliche Offenlegung der eingereichten Patentanträge gegenüber der
Öffentlichkeit und die Überprüfung der Patentierbarkeit sowie der
Nachvollziehbarkeit und der Deutlichkeit der Beschreibung der Erfindung.
Bei allen Tätigkeiten müssen sie die Bestimmungen des Patentgesetzes
beachten. Darüber hinaus kontrollieren sie die Jahresgebühren der
Patentnehmer und Patentnehmerinnen und führen Register über die Patente.
Wer diesen Beruf ausübt ist zudem für die Ausbildung der
Patenanwaltsbewerber und Patentanwaltsbewerberinnen zuständig. Als
Richter und Richterin am Bundespatentgericht sprechen sie Recht bei
Beschwerden in Patent-, Gebrauchsmuster-, Marken- und
Geschmacksmustersachen.