Ein Beamter und eine Beamtin beim Bund im gehobenen Dienst arbeiten
ausschließlich bei den Behörden des Bundes. Je nach der gewählten
Fachrichtung arbeiten sie im Büro oder im Außendienst der
unterschiedlichsten Abteilungen. Zu ihren Aufgaben gehört unter anderem die
Erledigung von Aufgaben in der Rechtsanwendung sowie in der Ermittlung von
Sachverhalten, die Erfassung von relevanten Sachverhalten und deren
Einordnung unter spezifischen Rechts- und Verwaltungsvorschriften, die
Durchführung von Erhebungen sowie die Vorbereitung bzw. die Überprüfung
von Entscheidungen in untergeordneten Behörden. In der Rechtsgestaltung
befassen sie sich mit der Erarbeitung von Rechts- und
Verwaltungsvorschriften unter Beachtung der rechtspolitischen Zielsetzungen
und unter Berücksichtigung der sozialen, ökonomischen und
verwaltungsmäßigen Auswirkungen der Vorschriften. Wie hoch der Verdienst,
das Gehalt bzw. der Lohn sind, hängt von ihren beruflichen Fähigkeiten und
eventuell vom gültigen Tarifvertrag ab.