Für die Ausübung vom Beruf Baukontrolleur bzw. Baukontrolleurin oder
Sicherheitskontrolleur und Sicherheitskontrolleurin sind eine
Weiterbildung in der Bautechnik sowie eine gültige Fahrerlaubnis
erforderlich. Beschäftigt sind sie zum Beispiel bei Bauämtern. Das
Berufsbild wird von der Überwachung der Einhaltung von behördlichen
Vorschriften geprägt. Zu ihren Aufgaben gehört unter anderem die
Durchführung von Bauabnahmen wie beispielsweise die Rohbau- und
Schlussabnahmen. Dazu müssen sie die Bauobjekte aufsuchen und die exakte
Ausführung des genehmigten Bauantrags überprüfen. Darüber hinaus
kontrollieren sie die Einhaltung der behördlichen Bauvorschriften und der
Unfallverhütungsvorschriften. Beim feststellen von Abweichungen sind sie
befugt das Bauvorhaben still zu legen. Neben diesen und zahlreichen
anderen Tätigkeiten befassen sie sich mit Verwaltungsaufgaben. Dazu
gehören unter anderem die Prüfung der Anträge und die
Verfahrensabwicklung der Bauvorhaben.