Ein Bankdirektor und eine Bankdirektorin stehen immer an der Führungsspitze
einer Bank und sind dort für die Leitung und die Organisation
verantwortlich. Das heißt, sie beauftragen Bankzweigstellenleiter bzw.
Bankzweigstellenleiterinnen mit der Umsetzung der wirtschaftlichen
Zielsetzungen in einem gewissen Zeitraum und kontrollieren die Ergebnisse.
Unter Berücksichtigung der Effizienz und der Gewinnorientierung überwachen
sie die fachlichen, die organisatorischen und die personellen Gegebenheiten
der Zweigstellen und Filialen. In ihrer eigenen Bank legen sie die
Verantwortungen und Kompetenzen sowie die Tätigkeitsfelder fest. Zu ihren
Aufgaben gehören zudem die Marktbeobachtungen, die Erstellung von
Konzepten, die Überwachung der für das jeweilige Unternehmen wichtigen
Bücher sowie die Öffentlichkeitsarbeit. Sie verfügen über sämtliche
Qualifikationen bzw. über das nötige Fachwissen das für die Ausübung des
Berufes Bankdirektor oder Bankdirektorin unerlässlich ist. Die Höhe von
ihrem Einstiegsgehalt hängt von der Berufserfahrung bzw. der Qualifikation
ab und kann auch über dem Durchschnittsgehalt liegen.