Wer den Beruf Bäckereianlagenführer bzw. Bäckereianlagenführerin ausübt
hat eine Ausbildung als Bäcker oder Bäckerin abgeschlossen und kann eine
Bescheinigung gemäß dem Infektionsschutzgesetz vorweisen. Neben
körperlicher Belastbarkeit, einem guten Geruchs- und Geschmacksinn und
technischem Verständnis sollte die Bereitschaft zur Schichtarbeit
vorhanden sein. Das Berufsbild wird von der Bedienung der
Produktionsanlagen für die Herstellung von Backwaren geprägt. Mit den
Produktionsanlagen werden die Rohmassen, Fertigmassen und Teige
hergestellt und geknetet. Zu ihren Aufgaben gehören die Einrichtung der
Produktionsanlagen sowie die Überwachung der Herstellung. Darüber hinaus
befüllen sie den Ofen mit den Teiglingen und stellen die Temperatur und
die Backzeit für die Brote, die Brötchen, das Kleingebäck, die Lebkuchen
usw. ein. Bei der Ausführung aller Tätigkeiten müssen sie die
Vorschriften der Lebensmittelhygiene beachten.