In erster Linie arbeiten der Altenbetreuer und die Altenbetreuerin im
Sozialwesen, im Gesundheitswesen oder in privaten Haushalten. Dabei handelt
es sich um Altenheime, Altenwohn- und Altenpflegeheime, Hospize,
Einrichtungen für die Kurzzeitpflege, Wohnheime für behinderte Menschen,
ambulante soziale Dienste, Pflege- und Rehabilitationskliniken Tages- und
Hauskrankenpflegedienste und um Seniorenwohngemeinschaften. Sie befassen
sich in den jeweiligen Einrichtungen mit der Pflege und der Betreuung von
hilfsbedürftigen Menschen. In den meisten Fällen handelt es sich um kranke
und pflegebedürftige Senioren. Bei der Ausübung ihrer Arbeit
berücksichtigen die sozialen, physischen und psychischen Bedürfnisse im
Sinne der ganzheitlichen Hilfe und arbeiten dabei mit anderen Fachkräften,
wie zum Beispiel mit Altenpflegern und Altenpflegerinnen sowie
Sozialpädagogen und Sozialpädagoginnen zusammen. Wie hoch der Verdienst,
das Gehalt bzw. der Lohn sind, hängt von ihren beruflichen Fähigkeiten und
eventuell vom gültigen Tarifvertrag ab.