Der Augenoptikermeister und die Augenoptikermeisterin sind überwiegend in den Betrieben vom Augenoptiker- Handwerk beschäftigt, sie können aber auch bei den Herstellerbetrieben für augenoptische Erzeugnisse arbeiten. In den Betrieben übernehmen sie die Fach- und Führungsaufgaben. Bei den fehlsichtigen Menschen nehmen sie die Augenglasbestimmung vor und stellen nach der qualifizierten sowie individuellen Beratung für die Kunden die geeigneten Sehhilfen her. Die angestellten Augenoptiker/innen werden von ihnen angeleitet und kontrolliert. Sie koordinieren die Arbeitsabläufe und sind außerdem für die betriebliche Ausbildung zuständig. Dass sie Aufträge der Kunden termin- und fachgerecht ausgeführt werden sowie die gesetzlichen und betrieblichen Qualitätsbestimmungen eingehalten werden, wird von den Augenoptikermeister/innen überwacht. Neben diesen Tätigkeiten nehmen sie die betriebsbezogenen kaufmännischen und verwaltenden Aufgaben wahr. Das ist zum Beispiel der betriebsbezogene Schriftverkehr, das kalkulieren der Angebote oder das verhandeln mit Kunden und Lieferanten. In der Augenoptischen Industrie nehmen sie die Führungsaufgaben in den Bereichen Produktion und Vertrieb wahr, arbeiten bei der Entwicklung neuer Produkte mit und bei der Qualitätssicherung.