Geeignete Arbeitsplätze für den Assistenz-Tanzlehrer und die
Assistenz-Tanzlehrerin bieten Tanzschulen, Fitnessstudios mit Angeboten im
Bereich Tanz, Tanzstudios und Tanzclubs sowie Tanzvereine und
Volkshochschulen. Desweiteren können sie als selbstständige Tanzlehrer und
Tanzlehrerinnen beschäftigt sein. Ihre Aufgabe in den Tanzschulen
Tanzvereinen usw. ist das unterstützen der Tanzlehrer und Tanzlehrerinnen
bei der Durchführung des Tanzunterrichts. Beim Tanzunterricht sind sie für
das Vortanzen zuständig. Das heißt, sie müssen den Tanzschülern bzw. den
Tanzschülerinnen die Tanzschritte vorführen. In den Anfänger- und
Fortgeschrittenenkursen betreuen sie die Teilnehmer und Teilnehmerinnen und
bedienen die Musikanlage. Zu ihren weiteren Aufgaben gehört das mitwirken
bei der Organisation und der Verwaltung der Tanzschule und zudem beteiligen
sie sich beim vorbereiten der Unterrichts- und Trainingsprogramme. Das
Einstiegsgehalt hängt von der Berufserfahrung und vom jeweiligen Bundesland
ab, das heißt je nach Qualifikation kann das Einkommen über dem
Durchschnittsgehalt liegen.