Der Assistent sowie die Assistentin im Bereich Personalwesen arbeiten in Unternehmen der verschiedensten Wirtschaftsbereiche wie z.B. im Dienstleistungsbereich, in der Industrie und im Handel, bei Verbänden sowie in der öffentlichen Verwaltung. Dort arbeiten sie im gesamten Bereich der modernen Personalarbeit, wie z.B. bei der Planung und der Beschaffung von Personal oder bei der Betreuung der Mitarbeiter. Bei der Auswahl vom Personal wirken sie genauso mit wie bei der Vertragsgestaltung, der Gehaltsplanung, der Arbeitszeitgestalt und der Leistungsbeurteilung. Fragen zu dem Gehalt, zu den Steuern oder den Sozialabgaben können sie den Mitarbeitern kompetent beantworten und sie beraten diese außerdem ausführlich zur Altersteilzeit, dem Mutterschutz, der Elternzeit und der Familienpause. Sie erstellen Arbeitsverträge, Zeugnisse, Vereinbarungen usw., führen die Personalakten, wobei sie die gesetzlichen Vorschriften beachten müssen. Unter Beachtung der gesetzlichen Vorschriften prüfen sie die Sozialversicherungspflicht. Ebenfalls zu ihren Aufgaben, gehört die Durchführung der Lohn- und Gehaltsabrechnung wobei sie die gesetzlichen, betrieblichen und die tariflichen Bestimmungen beachten müssen. Bei Fehlzeiten führen sie mit den Mitarbeitern klärende Gespräche und sie bereiten Abmahnungen sowie Kündigungen vor.