Der Arzt und die Ärztin arbeiten entweder in eigenen Arztpraxen oder in Krankenhäusern, Rehabilitationszentren, medizinischen Labors, in Hospizen, in Gesundheitsämtern und in der medizinischen Forschung. Ihre Aufgabe ist es die Patienten zu untersuchen, Krankheiten zu diagnostizieren und bei Bedarf geeignete Maßnahmen zur Behandlung festzulegen. Sie nehmen Vorsorgeuntersuchungen vor, das kann zum Beispiel die Kontrolluntersuchung während der Schwangerschaft sein oder eine Krebsvorsorgeuntersuchung. Patienten die mit Beschwerden zum Arzt oder zur Ärztin kommen werden vor der Untersuchung zuerst genau befragt. Die Untersuchung wird dann je nach Beschwerden durch das abtasten eventuell schmerzender Stellen, Blutdruck messen, abhören der Herzgeräusche sowie Atemgeräusche usw. durchgeführt. Bei einem Verdacht wird der Arzt oder die Ärztin geeignete Maßnahmen, wie Röntgen, Ultraschall, EKG, Blutentnahme usw. zur Diagnosefindung veranlassen. Wenn er danach keine exakte Diagnose stellen kann werden sie die Patienten zu einem Facharzt zwecks Diagnosestellung und eventueller Weiterbehandlung überweisen, das kann zum Beispiel ein Urologe, Frauenarzt, Rheumatologe usw. sein. Nach dem stellen der Diagnose werden sie diese mit den Patienten besprechen und ihm die Behandlungsmöglichkeiten erklären. Danach stellt er ein Rezept aus oder schreibt eine Überweisung zum Facharzt zur Weiterbehandlung aus.