Der Arbeitsvermittler und die Arbeitsvermittlerin sind bei den Agenturen für Arbeit, bei privaten Arbeitsvermittlungen, Zeitarbeitsfirmen und Personalberatungsunternehmen beschäftigt. In den Agenturen für Arbeit arbeiten sie auf Grundlage des Sozialgesetzbuches. Ihre Aufgabe ist die Beratung, Vermittlung und die Integration der arbeitslosen oder arbeitssuchenden Arbeitnehmer. Die Arbeits- und Ausbildungsplatzsuchenden werden von ihnen über die aktuellen Entwicklungen der verschiedenen Berufe und der Branchen informiert. Außerdem informieren sie über die Anforderungen am Arbeitsmarkt und über die Vermittlungsaussichten. Mit den Arbeitssuchenden erstellen sie zusammen ein Qualifikationsprofil und suchen dann das passende Stellenangebot aus. Um die Stellenangebote zu finden recherchieren sie in den Datenbanken, den Jobbörsen und wenn nötig in den Zeitungen. Sie wenden sich aber auch direkt an die Betriebe und ermitteln auf diesem Weg freie Stellen und werben für ihre Arbeitssuchenden. Unter anderem leisten sie auch Unterstützung beim Erstellen der Bewerbungsunterlagen und bereiten die Arbeitssuchenden auf das Vorstellungsgespräch vor. Die privaten Arbeitsvermittler betreuen ihre Kunden meistens noch nach der erfolgreichen Vermittlung, führen in der Einarbeitungsphase Gespräche mit ihnen und ihren Arbeitgebern um so die Chancen auf ein lang anhaltendes Arbeitsverhältnis zu verbessern. Die Arbeitgeber beraten und unterstützen sie in den Fragen der Personalbeschaffung.