In erster Linie arbeiten ein Arbeitsmedizinischer Assistent bzw. eine
Arbeitsmedizinische Assistentin bei betriebsärztlichen Diensten,
gewerbeärztlichen Diensten sowie in arbeitsmedizinischen Zentren. Bei den
betriebsärztlichen Diensten unterstützen sie die Betriebs- und Werksärzte
bzw. die Betriebs- und Werksärztinnen, indem sie in den Bereichen
Notfallversorgung, Patienteninformation und Administration mitwirken. Unter
anderem informieren sie die Beschäftigten der Unternehmen hinsichtlich der
Unfallverhütung, über Gefahrstoffe über berufsbedingte Gefährdungen und
Belastungen sowie über die entsprechenden Vorschriften. Bei Notfällen
assistieren sie bei der Erstversorgung und führen lebensrettende Maßnahmen
durch. Außerdem legen sie Notverbände an, übernehmen die sachgemäße
Lagerung der Verletzten oder Bewusstlosen und organisieren gegebenenfalls
den Krankentransport. Neben diesen und einigen anderen Tätigkeiten gehören
die Vorbereitung der betriebsärztlichen Sprechstunden und Untersuchungen zu
ihren Aufgaben. Die Höhe vom Verdienst bzw. Stundensatz kann bei
entsprechender Qualifikation über dem Durchschnittsgehalt liegen.