Als Arbeitserzieher und Arbeitserzieherin kann man in Einrichtungen der
Rehabilitation, Resozialisierung und Erziehung tätig sein. Weitere
Beschäftigungsmöglichkeiten bieten das Sozial- und Gesundheitswesen, wie
soziale Beratungsstellen, Behindertenwerkstätte, die Träger von Wohnheimen
sowie psychiatrische Krankenhäuser oder Einrichtungen des Justizvollzugs.
In den entsprechenden Einrichtungen planen und gestalten sie
arbeitserzieherischen und arbeitstherapeutischen Maßnahmen für behinderte
und nichtbehinderte Menschen mit dem Ziel die Menschen in die Arbeitswelt
zu integrieren. Dazu konzipieren sie eine individuelle
Arbeitsplatzgestaltung und setzen diese um. Außerdem ermitteln sie durch
Tests und Standardarbeiten den Kenntnisstand der zu betreuenden Personen,
erstellen auf Basis der dadurch gewonnenen Erkenntnisse die geeigneten
Förderpläne und führen sie durch. Das Einstiegsgehalt hängt vor allem von
der Berufserfahrung und eventuell von einem gültigen Tarifvertrag ab, das
heißt je nach Qualifikation kann das Einkommen über dem Durchschnittsgehalt
liegen.