In erster Linie arbeiten eine Ambulante Pflegerin und ein Ambulanter
Pfleger bei ambulanten sozialen Diensten oder bei Organisationen der freien
Wohlfahrtspflege. Sie befassen sich mit der Betreuung von pflegebedürftigen
Menschen. Sie betreuen nicht nur alte und kranke Menschen, sondern auch
Unfallopfer, Menschen mit Behinderungen und schwerkranke Kinder. Bei den
individuellen Versorgungsleistungen richten sie sich nach den Patienten und
Patientinnen. Diese führen sie in den Wohnungen bzw. in den
Privathaushalten der Patienten und Patientinnen durch. Bei den
erforderlichen medizinischen Maßnahmen richten sie sich nach den ärztlichen
Verordnungen. Dazu gehören unter anderem das wechseln von Verbänden, das
verabreichen von Insulinspritzen und Medikamenten und das messen vom
Blutzucker sowie das An- und Ausziehen von Stützstrümpfen. Sie helfen den
Menschen aber auch bei alltäglichen Verrichtungen, wie zum Beispiel bei der
Körperpflege und bei der Nahrungsaufnahme. Je nach Berufserfahrung und
Verantwortung übersteigt ihr Verdienst das Durchschnittsgehalt.